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Aktuelles Erste-Hilfe-Ausbildung

Änderung des EHSH-Feedback-Verfahrens (11.03.2022)

Das Projekt EHSH ist noch nicht lange auf den Weg gebracht, schon kommen die ersten Änderungen. Wie bekannt möchte das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) die durchgeführten Lehrgänge evaluieren. Um die Evaluation zu vereinfachen, wurde eine zentrale Durchführungsweise mit digitalen Feedbackbögen geschaffen.
Die neuen Feedbackbögen sind von den Teilnehmern direkt in digitaler Form ausfüllbar und werden vom BBK bereitgestellt. Es wurden folgende Feedbackbögen erstellt (Links im Rundschreiben):

Rundschreiben des Bundesverbandes Nr. 2022-020: "Änderung des EHSH-Feedback-Verfahrens" vom 11.03.2022.

Die Umsetzung der digitalen Feedback-Variante ist für die Module 2 und 3 ab dem 15.03.2022 verpflichtend.

Aktuelle Informationen EH/SAN

Liebe Ausbilderinnen und Ausbilder,

hiermit möchte ich euch über den aktuellen Stand informieren:

- Infobrief Medizin 02-2021 Landesverband Sachsen-Anhalt e.V.

Die DGUV hat mit Stand vom 10.02.2021 folgende Handlungshilfen herausgegeben:

- Handlungshilfe für ermächtigte Stellen unter Corona 10.02.21
- Handlungshilfe für Ersthelfer unter Corona 10.02.21
- Handlungshilfe für Unternehmen unter Corona 10.02.21

Im Kontext mit der aktuellen "Pandemie-Situation" wird auf die Erweiterung der pandemiebedingten Fortbildungsfrist für Ersthelfende auf 3 Jahre hingewiesen. Weiterhin wird darauf hingewiesen, dass Erste-Hilfe-Kurse nach DGUV Vorschrift 1 nach wie vor als Präsenzveranstaltung (nicht online) absolviert werden müssen!

- Rundschreiben Nr. 2021-022 "Durchführung von e-Learning-Angeboten im Ressort Medizin"

Aufgrund der aktuellen Veränderungen wird empfohlen, alle nicht zwingend notwendigen Aus- und Fortbildungen im Bereich EH/SAN vorerst noch mindestens bis zum 15.03.2021 auszusetzen.

Für weitere Informationen oder Rückfragen stehe ich weiterhin gern zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

Andy Gamalski
Stellv. Leiter Ausbildung
Fachreferent Medizin

E-Mail: andy.gamalski(at)sachsen-anhalt.dlrg.de

Information zu Erste-Hilfe-Aus- und Fortbildungen – Corona-Virus-Pandemie (Quelle: VBG)

Die Sonderregelungen bezüglich der Lehrberechtigungen von Ausbildern wurden überarbeitet und gänzlich neu gefasst. Die Regelungen wurden vereinfacht, um für alle Beteiligten die Situation handhabbar zu machen. Im Folgenden finden Sie die Sonderregelung der Qualitätssicherungsstelle Erste Hilfe (QSEH) mit Stand 24.11.2020. 

Die genannte Sonderregelung gilt gleichermaßen für Ausbilder Erste Hilfe und Ausbilder für den betrieblichen Sanitätsdienst. 

Diese neue einheitliche Regelung ersetzt die bisherigen Sonderreglungen 1 und 2. 

Endet die Lehrberechtigung eines Ausbilders im Zeitraum vom 01.02.2020 bis zum Ende der epidemischen Lage nationaler Tragweite gemäß § 5 Infektionsschutzgesetz (Ende noch offen), gilt folgende Regelung:

  • Die Lehrkraft darf nach Ablauf ihrer individuellen Lehrberechtigung weitere 6 Monate eingesetzt werden. 
  • Die Lehrberechtigung kann innerhalb einer Karenzzeit von 12 Monaten durch das Absolvieren von 16 Unterrichtseinheiten Fortbildung reaktiviert werden. Die Karenzzeit wird taggenau ab Ende der Lehrberechtigung berechnet. Ein Beispiel finden Sie in den Fragen und Antworten auf unserer Internetseite (Link: siehe unten). 
  • Der Nachweis über die Fortbildung ist mit dem nächsten Verlängerungsantrag der Ausbildungsstelle einzureichen (nicht für jede Lehrkraft einzeln). 

Sie finden diese Regelung inklusive eines Beispiels auch auf unserer Internetseite unter "Fragen und Antworten" für Ausbildungsstellen. 

Quelle:
VBG – Ihre gesetzliche Unfallversicherung
Qualitätssicherungsstelle Erste Hilfe
Riemenschneiderstr. 2
97072 Würzburg 
www.dguv.de/fb-erstehilfe

Ausbildung Erste Hilfe

Erste Hilfe Kenntnisse sind für alle Altersgruppen nötig, da Notfälle in allen Bereichen eintreten können.

Die Anwendung der Herz-Lungen-Wiederbelebung sollte aller zwei Jahre erneut geübt werden, um im Notfall schnell und richtig Hilfe leisten zu können.

Die meisten Notfälle passieren im Freizeitbereich und es muss Familienangehörigen, Nachbarn oder Sportfreunden geholfen werden. Im entscheidenden Moment muss Ruhe bewahrt und überlegt gehandelt wird. Erste Hilfe Kenntnisse sind für alle Altersgruppen nötig, da Notfälle in allen Bereichen eintreten können.

Ausbildungslehrgänge

Arbeiter-Samariter Bund, Deutsche Lebens-Rettungs-Gesellschaft, Deutsches Rotes Kreuz, Johanniter-Unfall-Hilfe und Malteser Hilfsdienst haben sich zur gemeinsamen Landesarbeitsgemeinschaft Erste Hilfe (LAGEH) der Hilfsorganisationen zusammengeschlossen.

Alle Lehrgänge im Bereich Erste Hilfe werden nach den “Gemeinsamen Grundsätzen der ausbildenden Organisationen” durchgeführt.

Durch die “Gemeinsamen Grundsätze” wird die Erste-Hilfe-Ausbildung bundesweit einheitlich umgesetzt.

Sie gelten für folgende Lehrgänge:

  • Lebensrettende Sofortmaßnahmen
  • Ersthelferausbildung
  • Ersthelfer-Training
  • Automatisierter Externer Defibrillator (AED) - Anwender
  • Sanitätshelfer im Erste-Hilfe-Bereich
  • Erste Hilfe bei Kindernotfällen
  • Ersthelferausbilder
  • Sanitätsausbilder

Die Materialstellen der Hilfsorganisationen vertreiben die “Gemeinsamen Grundsätze”.

Eine Ausbildung in Lebensrettenden Sofortmaßnahmen von 8 Stunden für Führerscheinbewerber führt jede Ortsgruppe des Landesverbandes durch.

Ersthelferlehrgänge von 16 Stunden Umfang sind für eine Rettungsschwimmerausbildung erforderlich.

Sie werden jedoch auch für Betriebe und Sportvereine (Berufsgenossenschaften), Schulen, Einrichtungen des öffentlichen Dienstes (Unfallkasse) und alle anderen Interessenten in jeder Ortsgruppe nach Terminabsprache und auch an Wochenenden durchgeführt.

Ein Erste-Hilfe-Training (8 Stunden) sollte man alle zwei Jahren absolvieren.

Rettungsschwimmer-Wiederholungsprüfungen erfordern ein Ersthelfertraining.

Für Ersthelfer besteht die Möglichkeit einen AED-Anwender-Kurs zu besuchen. 

  • Sanitätshelfer im Erste-Hilfe-Bereich:
    San A -  ist für Bootsführer, Taucher und SEG- und Katastrophenschutzmitarbeiter erforderlich (24 Stunden)
    San B -  Fortbildung für aktive Rettungsschwimmer (24 Stunden)
  • Erste Hilfe bei Kindernotfälle für interessierte Eltern, Großeltern und Erzieher
  • Ersthelfer-Ausbilder (nur für Mitglieder mit Befürwortung der Ortsgruppe entsprechend der  Prüfungsordnung)
  • Sanitätsausbilder (nur für Mitglieder mit Befürwortung der Ortsgruppe entsprechend der  Prüfungsordnung)

Ausbilderlehrgänge für Ersthelfer und Sanitätshelfer finden nur auf Landesverbandsebene statt. (Siehe Lehrgangsprogramm!)

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