Nimm Kontakt auf
Vollständige Liste der Ansprechpartner der DLRG Landesverband Sachsen-Anhalt e.V. findest du hier .
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für Veranstaltungen (z.B. Lehrgänge) des in der Ausschreibung genannten Veranstalters.
Anmeldung
Die Anmeldung ist eine verbindliche Zusage der Teilnahme für die angegebene Veranstaltung. Ein Rechtsanspruch auf eine Teilnahme wird mit der Anmeldung nicht begründet.
Die Anmeldung zu der entsprechenden Veranstaltung erfolgt über das Online-Portal der DLRG Landesverband Sachsen-Anhalt. Die Gliederungen (namentlich der Technische Leiter Ausbildung) erhalten grundsätzlich eine Kopie der Anmeldung per Mail. Ist eine Gliederung mit der Anmeldung nicht einverstanden (z.B. keine aktuelle DLRG-Mitgliedschaft), so muss diese innerhalb von 14 Tagen nach Eingang der Anmeldung bei der DLRG Landesverband Sachsen-Anhalt schriftlich widersprechen.
Nachmeldungen sind grundsätzlich zu vermeiden und bedürfen prinzipiell der Zustimmung des jeweiligen Fachbereichsleiters und des Ausrichters. Zudem steigt der TN-Beitrag um 25% an, um den Verwaltungsmehraufwand zu decken.
Bei Anmeldungen von Minderjährigen muss innerhalb von 14 Tagen nach der Anmeldung die Einverständniserklärung der Eltern (siehe Vordruck im Downloadbereich) vorliegen. Liegt diese nicht vor, ist die Anmeldung unwirksam. Eine Teilnahme an der Veranstaltung ist dann ausgeschlossen.
Teilnahmevoraussetzungen
Die Teilnahme an der Veranstaltung ist an die Erfüllung der in der Ausschreibung genannten Voraussetzungen gebunden. Die Nachweise darüber müssen innerhalb von 14 Tagen nach Anmeldungen in Kopie bei der DLRG Landesverband Sachsen-Anhalt vorgelegt werden:
Möglichkeiten der Zustellung:
E-Mail: lv@sachsen-anhalt.dlrg.de
Post: DLRG LV Sachsen-Anhalt e.V., Holzplatz 7 b, 06110 Halle (Saale)
Fax: 0345-5200938
Zu der Veranstaltung müssen die Originale mitgeführt werden und bei Bedarf dem Veranstaltungsleiter vorgelegt werden. Sollten Probleme beim Erfüllen einzelner Voraussetzungen bestehen, empfehlen wir Euch, mit Eurem jeweiligen Technischen Leiter Ausbildung der Gliederung zu sprechen.
Sollten zum Veranstaltungsbeginn Nachweise fehlen bzw. die Rechnung nicht beglichen sein, erfolgt der sofortige Ausschluss von der Veranstaltung.
Die Zustimmung/Befürwortung durch den TL oder eines Mitgliedes des § 26 BGB-Vorstandes Eurer Gliederung muss mit Hilfe eines Anschreibens erfolgen. Das Anschreiben kann auch in Textform (E-Mail) erfolgen. Fehlt es an einer Erklärung in der vorgenannten Form, wird auch nicht von einer Zustimmung in Folge der Übersendung der automatisch generierten Informationsmail ausgegangen.
Teilnahmegebühr/Rechnung
Für die Veranstaltung wird ein Teilnahmebeitrag erhoben. Der Teilnahmebeitrag wird nach dem Anmeldeschluss fällig. Dazu werden separate Rechnungen per Mail versandt. Um eine Zuordnung der Zahlbeträge zur gewährleisten, soll nur nach Übersendung der Rechnung und nicht bereits nach erfolgter Anmeldung gezahlt werden.
Zusage/Absage von Lehrgängen
Anmeldungen werden, sobald die Nachweise über die Erfüllung der (primären) Voraussetzungen vollständig vorliegen, im Rahmen der verfügbaren Plätze in der Reihenfolge ihres Einganges berücksichtigt. Mit Anmeldeschluss erhält jeder Teilnehmer eine verbindliche Einladung mit weiteren organisatorischen Hinweisen. Überzählige Anmeldungen erhalten eine Absage mit dem Hinweis auf Aufnahme in eine Warteliste. Wird ein Teilnehmerplatz frei, werden die Plätze in der Reihenfolge der Warteliste vergeben (Windhundprinzip).
Leistungen
Die angegebenen Gebühren beinhalten die ausgeschriebene Verpflegungen (ohne Getränke) und Übernachtungen in Mehrbettzimmern des angegebenen Tagungshauses. Veranstaltungsgetränke sind nicht enthalten. Reisekosten werden nicht übernommen. Entsprechende Anfragen sind an den Bezirk/die Ortsgruppe zu richten. Für Teilnehmer, die während einer Veranstaltung zu Hause schlafen und essen wollen, wird der Lehrgangsbeitrag nicht reduziert.
Ein Versicherungsschutz durch die DLRG besteht nur bei aktueller DLRG-Mitgliedschaft in einer Gliederung.
Rücktritt
Abmeldungen müssen grundsätzlich schriftlich bei der DLRG Landesverband Sachsen-Anhalt (lv@sachsen-anhalt.dlrg.de) vorgenommen werden.
Sollte der Teilnehmerbeitrag bereits an den Landesverband Sachsen-Anhalt e.V. überwiesen worden sein, erfolgt eine Rückerstattung des zu viel entrichteten Rechnungsbetrages. Auf gesonderte Anforderung wird eine neue Rechnung ausgestellt. Sollte eine Überweisung bisher noch nicht erfolgt sein, wird der Teilnehmerbetrag unter Berücksichtigung der Stornogebühren neu berechnet.
Der Nachweis bei der Abmeldung durch einen Hinderungsgrund (z.B. ärztliches Attest) muss innerhalb von 4 Wochen dem Veranstalter vorliegen.
Allgemeines
Sollten Diskrepanzen zwischen den Informationen vom Bildungsprogramm bzw. anderen (Print-Medien und zum Online-Portal bestehen, gelten die Informationen des Online-Portals. Zudem empfehlen wir eine Nachfrage Eurerseits bei der DLRG Landesverband Sachsen-Anhalt. Nach Erscheinen des Bildungsprogramms Ende des Vorjahres, wird dieses nicht weiter aktualisiert. Der Fokus liegt somit vollständig auf dem Online-Portal, worüber auch die Anmeldung erfolgen muss.
Bildrechte & Datenweitergabe
Mit der Anmeldung erteilt der Teilnehmer eine Foto- und Filmerlaubnis. Diese bezieht sich auf alle Bild- und Tonaufnahmen, die während der Veranstaltung gemacht werden. Der Teilnehmer erteilt die Zustimmung zur Verwendung des gewonnen Materials für verbandsinterne Zwecke, insbesondere bei Darstellungen der Veranstaltungen mit Bild und Ton. Hierzu gehört auch die Veröffentlichung der Aufnahmen auf der Homepage der DLRG.
Für die Weitergabe von Foto- und Filmmaterial an die freie Presse oder sonstige Medien wird eine gesonderte Genehmigung seitens des Fotografen sowie des Veranstalters eingeholt.
Mit der Anmeldung zu einer Veranstaltung akzeptiert der Teilnehmer hier aufgeführte Bestimmungen und die ausgeschriebenen Teilnahmebedingungen.
Der Teilnehmer willigt mit der Anmeldung ein, dass seine Daten in der Datenbank der DLRG Landesverband Sachsen-Anhalt gespeichert werden und für die Arbeit der DLRG genutzt werden können. Jeder Teilnehmer eines Lehrganges der DLRG Landesverband Sachsen-Anhalt erklärt sich damit einverstanden, dass ihm Veranstaltungsangebote und für ihn individuell erstellte Veranstaltungsvorschläge (z.B. für termingerechte Fortbildungen) per Mail zugesendet werden.
Zudem ist jeder Teilnehmer angehalten, seine Freigabe für die Erstellung von Fahrgemeinschaften zu erteilen. Bei fehlender Zustimmung werden nur der Name und die Gliederung des Kameraden auf der Liste zur Bildung von Fahrgemeinschaften aufgeführt.
Auf Anfrage Eurer Heimat-Gliederungen behalten wir uns das Recht vor, Informationen über euren erfolgreichen/nicht-erfolgreichen Veranstaltungsabschluss, sowie auf der Urkunde enthaltenen Daten (Name, Geburtsdatum, Registrierungsnummer, Gültigkeitszeitraum, Prüfer, ausfertigende Stelle), weiterzugeben.
Verhaltensregeln
Ein Missachten dieser Regeln kann unter Umständen zum Veranstaltungsausschluss führen.
Schlussbestimmungen
Andere Bestimmungen als die hier aufgeführten gelten nicht, es sei denn, diese wurden schriftlich vereinbart.
Sollte eine der Bestimmungen unwirksam sein oder werden, tritt an ihre Stelle diejenige wirksame Bestimmung, die der von den Parteien gewollten am nächsten kommt.
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