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Lizenzen

Ausstellung/Verlängerung/Umschreibung

Ausstellung/Verlängerung/Ersetzen von DLRG-Qualifikationen

DLRG-Qualifikationen wie zum Beispiel der Lehrschein, "Ausbilder Schwimmen" oder "Ausbilder Rettungsschwimmen" werden vom zuständigen Landesverband auf Grundlage der gültigen Rahmenrichtlinien ausgestellt, verlängert und ggf. ersetzt.

Für die Ausstellung (Neuerteilung) von DLRG-Qualifikationen müssen die entsprechenden Nachweise über die absolvierte Ausbildung in der Landesverbandsgeschäftsstelle eingereicht werden. 

Für die Verlängerung von DLRG-Qualifikationen müssen die Lizenz (Original) und die entsprechenden Nachweise über absolvierte Fortbildungsveranstaltungen (Kopie) in der Landesverbandsgeschäftsstelle eingereicht werden. Aus den Nachweisen müssen sich die Anzahl der besuchten Lerneinheiten (1 LE = 45 Minuten) sowie die Lerninhalte ergeben. 

Bei anderen Organisationen als der DLRG absolvierte Aus- und Weiterbildungen können ganz oder in Teilen nach Einzelfallprüfung anerkannt werden. Auch hier müssen die absolvierten Inhalte und deren Dauer nachvollziehbar sein.

Für die Ausstellung einer Zweitschrift (Ersatz) ist es hilfreich, eine Kopie der verloren gegangenen Qualifikation vorzulegen oder mindestens die DLRG-Registriernummer anzugeben.

Eine Qualifikation, die nicht bei der DLRG erworben wurde, kann bei Gleichwertigkeit entsprechend der Deutschen Prüfungsordnung (DPO) sowie auf Grundlage der Rahmenrichtlinien der DLRG in eine DLRG-Qualifikation umgeschrieben werden. 

Gegebenenfalls wird die Qualifikation, die zum Beispiel von einer anderen Rettungsorganisation ausgestellt wurde, eingezogen und in der Landesverbandsgeschäftsstelle verwahrt. Eine neue DLRG-Qualifikation wird ausgestellt, so dass sich nur eine gültige Qualifikation eines Verbandes im Umlauf befindet. Auf diese Art und Weise soll vermieden werden, dass zum Beispiel Ausbilder*innen mit Lehrschein gleichzeitig für die DLRG und für eine andere Rettungsorganisation tätig sind. Ein Rücktausch der Qualifikationen ist jederzeit möglich.

Ausstellung/Verlängerung von bzw. Umschreibung in DOSB Lizenzen

Die Anträge zur Ausstellung bzw. Verlängerung von DOSB Lizenzen findest du zum Lesen und Ausdrucken hier:
https://www.dlrg.de/informieren/ausbildung/downloads-lizenzen/

Auf diesen Anträgen ist genau angegeben, welche Nachweise erbracht werden müssen und welche Stelle, ob Gliederung oder Landesverband, eine Befürwortung aussprechen muss. Zu diesem Zweck müssen die vollständig ausgefüllten Anträge mit den zu erbringenden Nachweisen (in der Regel reicht eine gut leserliche Kopie) an die Landesverbandsgeschäftsstelle geschickt werden. Nach Prüfung aller Unterlagen werden die Anträge an die Bundesgeschäftsstelle der DLRG weitergereicht.

Sind Kopien nicht lesbar oder bestehen Zweifel an der Echtheit der eingesandten Nachweise können der Landes- oder Bundesverband die Zusendung der Originaldokumente verlangen. Bitte fertige dir vor der Einsendung von Originaldokumenten eine Sicherungskopie an.

Hinweise: 

- Bis Ende Oktober eingereichte Anträge werden in der Regel noch im selben Kalenderjahr bearbeitet.

- DLRG-Gliederungen erhalten von ihren Sportbünden und anderen Trägern auf Antrag gegebenenfalls eine jährliche Förderung je Ausbilder*in. Hierfür werden oft die DOSB-Lizenzen als Nachweis verlangt.

Umschreibung von DLRG-Qualifikationen in ILS-Zertifikate

Wer im Ausland als Ausbilder*in oder Rettungsschwimmer*in tätig sein möchte, benötigt ein international anerkanntes Zertifikat, welches in englischer Sprache verfasst ist.

Nähere Informationen zur Umschreibung von DLRG-Qualifikationen in Zertifikate der International Lifesaving Federation (ILS) findest du hier:
Umschreibung_in_Internationale_Lizenzen_-_RS-09-070.pdf

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