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Vollständige Liste der Ansprechpartner der DLRG Landesverband Sachsen-Anhalt e.V. findest du hier .
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die Landesarbeitsgemeinschaft der Hilfsorganisationen in Sachsen-Anhalt begrüßt sehr, dass der Bundestag nach langjährigem Ringen nunmehr die Reform der Notfallversorgung beschlossen hat. Mit der Reform wird u. a. dem Rettungsdienst jetzt der gesetzliche Stellenwert eingeräumt, den er seit langem verdient:
Rettungsdienst ist nicht mehr – wie bisher im Sozialgesetzbuch V geregelt – eine einfache Transportdienstleistung, sondern zukünftig eine medizinische Dienstleistung an Patientinnen und Patienten, die sich in einer Notlage befinden. Damit wird zugleich die seit langem schwelende Diskussion beendet, ob die Kosten der sogenannten Fehlfahrten, also von Einsätzen, die nicht mit einem Transport der hilfebedürftigen Personen in ein Krankenhaus enden, von den Krankenkassen erstattet werden müssen. Die Erstattungspflicht ist im Gesetz jetzt klar geregelt. Mit den von dem Gesetzgeber zudem geschaffenen Neuregelungen, die zukünftig eine schnellere und vor allem auch bedarfsgerechtere Versorgung von Patientinnen und Patienten gewährleisten sollen, wird auch die Qualität des Rettungsdienstes gesteigert.
Die Einführung Integrierter Notfallzentren, der Ausbau des hausärztlichen Bereitschaftsdienstes und des kassenärztlichen Notdienstes sowie die bessere Zusammenarbeit zwischen Rettungsleitstellen und Akutleitstellen der Kassenärztlichen Vereinigungen schaffen wichtige Voraussetzungen, um Notfallpatienten bedarfsgerecht zu versorgen und Rettungsdienste sowie Krankenhausnotaufnahmen zu entlasten. Rettungsdienst muss rund um die Uhr verfügbar und einsatzbereit sein – unabhängig davon, ob, wann und wie viele Notfälle gerade anfallen. Gerade für das dünn besiedelte Land Sachsen-Anhalt ist eine flächendeckende Notfallrettung unverzichtbar. Denn auch außerhalb der Städte muss in einem Notfall Hilfe schnell verfügbar sein. Dafür braucht es qualifiziertes Personal, Fahrzeuge und eine flächendeckende Infrastruktur.
Leben retten sollte nicht abhängig sein von den zur Verfügung stehenden finanziellen Mitteln. Eine verlässliche Finanzierung der Kosten des Rettungsdienstes durch die Krankenkassen ist daher unverzichtbar. Mit der Reform der Notfallversorgung hat der Gesetzgeber zwar im Grundsatz klargestellt, dass die Krankenkassen trotz aller geforderten Bemühungen, die Kosten des Gesundheitswesens nachhaltig einzudämmen, alle notwendigen Kosten für eine flächendeckende und bedarfsgerechte Versorgung der Bevölkerung mit Rettungsdienstleistungen nach wie vor finanzieren müssen.
Wir als Landesarbeitsgemeinschaft der Hilfsorganisationen in Sachsen-Anhalt halten es aber angesichts der vielen Diskussionen, die jedes Jahr erneut mit den Krankenkassen über die Refinanzierung der Kosten des Rettungsdienstes geführt werden, für erforderlich, dass im Nachgang zu der Reform jetzt auch klare gesetzliche Regelungen zur Finanzierung der Vorhalte- und Investitionskosten des Rettungsdienstes geschaffen werden. Zudem müssen die Organisationen, die den Rettungsdienst durchführen, im geplanten bundesweiten Fachgremium zur medizinischen Notfallrettung angemessen vertreten sein. Die Zuständigkeit der Länder für den Rettungsdienst und die Gefahrenabwehr sowie die ausreichende Finanzierung spezialisierter Strukturen, wie der Berg- und Wasserrettung, müssen ebenfalls berücksichtigt werden.
Holger Friedrich
Sprecher der Landesarbeitsgemeinschaft
der Hilfsorganisationen in Sachsen-Anhalt
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